
Wohnungsbrand durch Kleinkind: Kleinkinder müssen ohne konkreten Anlass nicht ständig in einer Wohnung beaufsichtigt werden
09.04.2019 17:40Gebäudeversicherung kann nicht Schadensersatz wegen Aufsichtspflichtverletzung verlangen
Ein Kleinkind muss in einer Wohnung von den Eltern ohne konkreten Anlass nicht ständig beaufsichtigt werden. Kommt es daher zu einem Wohnungsbrand, weil das Kind für kurze Zeit unbeaufsichtigt ist und dabei den Herd anstellt, kann eine Haftung der Eltern wegen einer Aufsichtspflichtverletzung gemäß § 832 Abs. 1 BGB entfallen. Dies hat das Landgericht Heidelberg entschieden.
Landgericht Heidelberg, Urteil vom 12. 11. 218
- 3 O 229/16 -
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