
Verhinderung einer zulässigen Urlaubsreise durch missbräuchliche Benutzung der Bundespolizei stellt Verstoß gegen Umgangsvereinbarung dar
24.01.2018 17:13Wohlverhaltenspflicht der Eltern umfasst Förderung des Umgangs mit anderem Elternteil. Benutzt ein Elternteil nach erfolglosem Einschalten des Familiengerichts die Bundespolizei missbräuchlich, um eine Urlaubsreise des anderen Elternteils mit dem Kind im Rahmen der Umgangsregelung zu verhindern, verstößt er gegen seine Wohlverhaltenspflicht. Diese Pflicht umfasst die Förderung des Umgangs mit dem anderen Elternteil sowie die Pflicht, Maßnahmen, die den Umgang erschweren, zu unterlassen.
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.12.2015
-13 WF 97/17 -
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