Übernachtungs- und Ferienumgangskontakte gehören auch bei Kleinkindern zum Umgangsrecht
10.04.2019 14:22Leben die Eltern getrennt, darf auch ein zweijähriges Kind beim anderen Elernteil übernachten - wenn es ihm gut tut und es eine stabile Beziehung zu ihm hat. Denn auch Übernachtungen gehören zum Umgangsrecht. Eine generelle Altersgrenze gibt es nicht. Das muss der andere Elternteil hinnehmen. So lautet ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken.
Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil vom 05. 03. 2018
Az: 6 UF 116/17
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