Übernachtungs- und Ferienumgangskontakte gehören auch bei Kleinkindern zum Umgangsrecht

10.04.2019 14:22

Leben die Eltern getrennt, darf auch ein zwei­jähriges Kind beim anderen Elernteil über­nachten - wenn es ihm gut tut und es eine stabile Beziehung zu ihm hat. Denn auch Über­nachtungen gehören zum Umgangs­recht. Eine generelle Alters­grenze gibt es nicht. Das muss der andere Elternteil hinnehmen. So lautet ein entsprechendes Urteil des Ober­landes­gerichts Saar­brücken.

Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil vom 05. 03. 2018
Az: 6 UF 116/17

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