Ob enterbt oder nicht: Auch enterbte Angehörige dürfen das Testament sehen Aufsichts­behörde muss den Notar von seiner Verschwiegenheits­pflicht entbinden.

23.09.2020 16:27

Auch enterbte Angehörige haben ein Recht, das Testament zu sehen. Warum sie das möchten, habe keine Rolle zu spielen, entschied der Bundes­gerichts­hof (BGH) in Karlsruhe. Die zuständige Aufsichts­behörde muss demnach den Notar von seiner Verschwiegenheits­pflicht entbinden, wenn der enterbte Hinter­bliebene das beantragt. Eine Ablehnung sei rechts­widrig und verletze den Betroffenen in seinen Rechten, heißt es in dem Urteil.

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2020, Az. NotZ(Brfg) 1/19)

 

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