
Ob enterbt oder nicht: Auch enterbte Angehörige dürfen das Testament sehen Aufsichtsbehörde muss den Notar von seiner Verschwiegenheitspflicht entbinden.
23.09.2020 16:27Auch enterbte Angehörige haben ein Recht, das Testament zu sehen. Warum sie das möchten, habe keine Rolle zu spielen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die zuständige Aufsichtsbehörde muss demnach den Notar von seiner Verschwiegenheitspflicht entbinden, wenn der enterbte Hinterbliebene das beantragt. Eine Ablehnung sei rechtswidrig und verletze den Betroffenen in seinen Rechten, heißt es in dem Urteil.
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2020, Az. NotZ(Brfg) 1/19)
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