Keine Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Streit über Taufe

10.02.2020 13:23

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28.03.2019

- 20 UF 27/19 -

Keine Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Streit über Taufe

Möglichkeit der gerichtlichen Entscheidung nach § 1628 BGB besteht

Der Streit über die Taufe des Kindes rechtfertigt nicht die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil. Vielmehr kann ein Elternteil gemäß § 1628 BGB bei Gericht beantragen, ihm die Entscheidung über die Taufe zu übertragen. Dies setzt aber einen vorherigen Einigungsversuch mit dem anderen Elternteil voraus. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28.03.2019

- 20 UF 27/19 -

 

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