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Keine Einschränkung des Umgangsrechts wegen Corona
08.02.2021 16:54Umgang zwischen dem nicht betreuenden Elternteil und dem Kind gehört zum absolut notwendigen Minimum sozialer zwischenmenschlicher Kontakte.
Auch wenn wegen der Corona-Pandemie Kontaktbeschränkungen gelten: Ein Elternteil darf dem anderen nicht den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verwehren. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 1 WF 102/20).
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