Keine Einschränkung des Umgangsrechts wegen Corona

08.02.2021 16:54

Umgang zwischen dem nicht betreuenden Elternteil und dem Kind gehört zum absolut notwendigen Minimum sozialer zwischen­menschlicher Kontakte.

Auch wenn wegen der Corona-Pandemie Kontakt­beschränkungen gelten: Ein Elternteil darf dem anderen nicht den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verwehren. Das hat das Oberlandes­gericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 1 WF 102/20).

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