
Jugendamt darf über Verurteilung wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften informieren
11.10.2019 11:58Warnhinweise an Erziehungsberechtigte minderjähriger Kinder bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung durch Dritte grundsätzlich zulässig
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das Jugendamt berechtigt ist, Daten über eine strafrechtliche Verurteilung wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften an Dritte weiterzugeben. Das Gericht verwies darauf, dass Warnhinweise durch das Jugendamt an Erziehungsberechtigte minderjähriger Kinder grundsätzlich zulässig sind, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung durch Dritte vorliegen.
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 05.04.2019
- 6 L 211/19 -
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