Erweiterter Umgang des bar­unterhalts­pflichtigen Elternteils rechtfertigt keine Kürzung der Unterhaltsbeträge unterhalb des Mindestunterhalts

24.01.2018 17:19

Uneingeschränkte Unterhaltspflicht trotz erweiterten Umgangs.
Ein erweiterter Umgang des bar­unterhalts­pflichtigen Elternteils rechtfertigt nicht die Kürzung der Unterhaltsbeträge unterhalb des Mindestunterhalts. Vielmehr bleibt er uneingeschränkt unterhaltspflichtig. Reduziert er aufgrund des erweiterten Umgangs seine Erwerbstätigkeit, so sind ihm grundsätzlich fiktive Einkünfte bis zum Mindestunterhalt anzurechnen.
Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 23.06.2017 

- 13 WF 96/17, 13 WF 97/17 

 

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